Pfarrgemeinderat
Der Pfarrgemeinderat ist der vom Bischof eingesetzte Pastoralrat auf der Ebene der Pfarrgemeinde.
Der Pfarrgemeinderat ist das vom Bischof anerkannte Organ im Sinne des Konzildekrets über das Apostolat der Laien sowie des Synodenbeschlusses “Verantwortung des ganzen Gottesvolkes für die Sendung der Kirche” zur Koordinierung des Laienapostolats in der Pfarrgemeinde und zur Förderung der apostolischen Tätigkeit der Gemeinde. Er wird von den wahlberechtigten Katholikinnen und Katholiken direkt gewählt. Für das Leben der Pfarrgemeinde kommt dem Pfarrgemeinderat eine Schlüsselfunktion zu. In ihm werden viele Informationen zusammengetragen, wichtige gemeindliche Entscheidungen vorbereitet und unterschiedliche Gruppe und Initiativen vernetzt.