Kirchenverwaltung
Die rechtlichen Vertretungen der Pfarrkirchenstiftungen
Die Kirchenverwaltung ist das Gremium in der Pfarrei, das zusammen mit deren Vorstand (Pfarrer) die Kirchenstiftung rechtlich vertritt. Die Kirchenverwaltung wird von den Pfarrgemeindemitgliedern für sechs Jahre gewählt. Aus ihrer Mitte wird auch der Kirchenpfleger bestimmt.
Die Aufgaben der Kirchenverwaltung sind in der Kirchenstiftungsordnung genau festgelegt. Sie reichen von der gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens über die Beschlussfassung des Haushaltsplanes bis hin zur anschließenden Überwachung des beschlossenen Budgets. Weitere Aufgaben sind z. B. Beschaffung und Unterhalt der Inneneinrichtungen der Kirchen, Anerkennung der Jahresrechnung, Abschluss von Arbeitsverträgen, Beantragung von Zuschüssen, Beratung und Beschluss von durchzuführenden Baumaßnahmen, Entscheidung über den Verwendungszweck der freiwilligen Zuwendungen usw.